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Bekanntmachungen
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6212 - Waagen
Vergabeart:BVergG - Unterschwellenbereich: Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
Art des Auftrags:Lieferauftrag
Auftraggeber:Medizinische Universität Wien
Beginn:2026-08-14 07:42:46
Ende:2026-09-18 11:00:00
Text: Die Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) errichtet am Standort Allgemeines Krankenhaus Wien das Center for Precision Medicine. In dem Forschungsgebäude wird an einer raschen, präzisen und personalisierten Therapie auf Basis von individuellen Genanalysen geforscht und an der zukunftsweisenden Nutzung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Technologien gearbeitet.

Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Waagen zur Vergabe gelangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis ausschließlich elektronisch direkt auf der Beschaffungsplattform auszufüllen ist.
Erfüllungsort:Wien
CPV-Codes: 38310000-1
38311000-8
38311100-9
38311200-0
38000000-5
NUTS-Code: AT13


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Zur Bewerbung für dieses Verfahren

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Medizinische Universität Wien
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: 6212 - Waagen
Beschreibung: Die Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) errichtet am Standort Allgemeines Krankenhaus Wien das Center for Precision Medicine. In dem Forschungsgebäude wird an einer raschen, präzisen und personalisierten Therapie auf Basis von individuellen Genanalysen geforscht und an der zukunftsweisenden Nutzung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Technologien gearbeitet. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Waagen zur Vergabe gelangen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis ausschließlich elektronisch direkt auf der Beschaffungsplattform auszufüllen ist.
Kennung des Verfahrens: cfd9fc6b-73a0-4700-9b46-e58849c339ae
Interne Kennung: 6212
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38310000 Präzisionswaagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38311000 Elektronische Waagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38311100 Elektronische analytische Waagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38311200 Elektronische technische Waagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

2.1.2 Erfüllungsort

Land: Österreich
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung:
Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten: Unternehmen sind auszuschließen gem § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, wenn über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen einen Auszug aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018) vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Unternehmer mit anderen Unternehmern für den öffentlichen Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbes abzielen. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn diese im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Unternehmen werden ausgeschlossen gem § 78 Abs 1Z 11 BVergG 2018 wenn versucht wurde, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt hat, die die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über den Ausschluss oder die Auswahl von Unternehmern oder die Zuschlagserteilung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht wurde, solche Informationen zu übermitteln. Angebote können gem § 141 Abs 2 BVergG 2018 ausgeschieden werden, wenn Bieter:innen es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärungen einer nachvollziehbaren Begründung entbehren. Von einem Bieter, der im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig ist, können auch Aufklärungen über die Zulässigkeit der Ausübung der Tätigkeit in Österreich verlangt werden
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem § 78 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn ein Interessenskonflikt gem § 26 BVergG 2018 nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem § 78 Abs 1 Z 8 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn aufgrund der Beteiligung des Unternehmers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 der faire und lautere Wettbewerb unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verzerrt werden würde.
Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen: Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 auszuschließen wenn der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt hat und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt wurde, oder durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: 6212 - Waagen
Beschreibung: Die Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) errichtet am Standort Allgemeines Krankenhaus Wien das Center for Precision Medicine. In dem Forschungsgebäude wird an einer raschen, präzisen und personalisierten Therapie auf Basis von individuellen Genanalysen geforscht und an der zukunftsweisenden Nutzung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Technologien gearbeitet. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Waagen zur Vergabe gelangen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis ausschließlich elektronisch direkt auf der Beschaffungsplattform auszufüllen ist.
Interne Kennung: 6212

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38310000 Präzisionswaagen

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Österreich
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 22/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Billigstbieterprinzip
Beschreibung: Billigstbieterprinzip
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://meduniwien.vemap.com
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Beschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://meduniwien.vemap.com
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2026 11:00 +02:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Medizinische Universität Wien

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Medizinische Universität Wien
Registrierungsnummer: 9110010535681
Postanschrift: Spitalgasse 23
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1090
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 14016020420
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): https://meduniwien.vemap.com
Profil des Erwerbers: https://meduniwien.vemap.com
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0100

Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: 9110008059823
Postanschrift: Erdbergstraße 192 - 196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 1601490
Fax: +43 1711238891541
Internetadresse: http://www.bvwg.gv.at
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.bvwg.gv.at
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9999

Offizielle Bezeichnung: vemap Einkaufsmanagement GmbH
Registrierungsnummer: TED20
Postanschrift: Berggasse 31
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1090
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 13157940
Internetadresse: https://www.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): https://www.vemap.com
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 204e9d6d-327b-4d41-9a6a-d92ac489bbf6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2026 16:33 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

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